Kompetenz in
allen Rechtsfragen.

Wir beraten Sie gerne in zahlreichen Rechtsgebieten — ob Privatkunde oder Unternehmer, in allen Fragen stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Arbeitsrecht

Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte — von Kündigungsschutz bis zur Mitbestimmung.

Kündigungsschutz Arbeitsverträge Betriebsrat

Familienrecht

Einfühlsame Begleitung bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und allen familienrechtlichen Fragen.

Scheidung Sorgerecht Unterhalt

Miet- & Grundstücksrecht

Vertretung für Mieter und Vermieter — Wohn- und Gewerberaum, Grundbuch und Grundstückskaufverträge.

Mietrecht Gewerbemiete Grundbuch

Erbrecht

Testament, Vermächtnis und Erbvertrag — Pflichtteilsrecht, Testamentsanfechtung und Erbschaftssteuer.

Testament Erbvertrag Pflichtteil

Unternehmensrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht für Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände — von Gründung bis Liquidation.

Gesellschaftsrecht Vertragsrecht

Weiteres Privatrecht

Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Bußgeldsachen.

Strafrecht Verkehrsrecht Versicherung

Seit 1969.
Ihr Recht. Unser Antrieb.

Die 1969 von Herrn Rechtsanwalt Heinrich Heymann als erste Kanzlei in Nettetal-Kaldenkirchen gegründete Rechtsanwaltskanzlei Heymann-Dittmar ist über die Grenzen von Nettetal hinaus in allen juristischen Problemfeldern tätig.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Handwerker, Kaufleute und selbstständige Kaufleute. Zu unseren Mandanten zählen weitere Verbände und Gewerkschaften.

Katja Dittmar
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beratung vor Ort
Persönliche Beratung in unseren Kanzleiräumen in der Karlstraße 6, Nettetal.
Flexible Erreichbarkeit
Termine nach Ihren Bedürfnissen — auch abends und an Wochenenden.
Umfassende Betreuung
Von der Beratung bis zur Vertretung — Unterstützung bei Schriftverkehr und Verhandlungen.

Transparent & fair.

Uns ist es wichtig, nicht nur eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen zu haben, sondern vielmehr auch ein vertrauensvolles Mandatenverhältnis zu schaffen. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird frei vereinbart.

Rechtsschutzversicherung
Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung — keine Vorschüsse nötig.
Schadensfälle
Bei Schadensersatzansprüchen werden unsere Kosten vom Schädiger getragen.
Flexible Termine
Beratung nach Ihren zeitlichen Bedürfnissen — auch abends und an Wochenenden.

Sprechen Sie
uns an.

Adresse

Karlstr. 6

D-41334 Nettetal

Telefon

0 21 57 / 63 67

Zweitanschluss: 0 21 57 / 10 87

Telefax

0 21 57 / 13 25 42